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   OLG Köln, 26.03.1986 - 27 UF 28/86   

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OLG Köln, 26.03.1986 - 27 UF 28/86 (https://dejure.org/1986,7075)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.1986 - 27 UF 28/86 (https://dejure.org/1986,7075)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 1986 - 27 UF 28/86 (https://dejure.org/1986,7075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 827
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 29.06.1998 - 27 WF 35/98

    Veranlassung der Klageerhebung beim Kindesunterhalt

    Auch deshalb hat er durch sein Verhalten zur Einreichung einer Klage hinsichtlich des vollen Unterhaltsanspruchs Veranlassung gegeben und entsprechend das PKH-Gesuch der Antragstellerin veranlaßt (vgl. OLG Koblenz FamRZ 1986, 826 m.w.N.; OLG Köln FamRZ 1986, 827).
  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Es ist, allgemein anerkannt, dass bei der Klage auf Zahlung einer Unterhaltsrente auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn der Schuldner erfüllungsbereit ist (OLG Köln, FamRZ 95, 1503 und 86, 827; OLG Koblenz, FamRZ 86, 826; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 584; OLG Stuttgart, NJW 78, 112).
  • OLG Bremen, 15.03.1989 - 4 WF 14/89

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines familienrechtlichen

    Demgegenüber geht die jedenfalls in der Rechtsprechung bisher überwiegende Meinung in dem - hier vorliegenden - Fall, daß der Unterhaltspflichtige lediglich eine Teilleistung des vollen Unterhaltsbetrages freiwillig und regelmäßig erbringt und die darüber hinausgehende Unterhaltsforderung - den sogenannten "Spitzenbetrag" - bestreitet, davon aus, daß der Pflichtige Veranlassung zur Klagerhebung über den vollen Unterhaltsbetrag mit der Folge, daß er auch bezüglich des anerkannten Teils die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, selbst dann gibt, wenn er zur Errichtung eines außergerichtlichen Titels nicht aufgefordert und diesen auch nicht verweigert hat (vgl. u.a. OLG Stuttgart, NJW 1978, 112 [OLG Stuttgart 07.10.1977 - 16 WF 89/77 U] ; OLG Hamburg, FamRZ 1981, 583; OLG Koblenz, FamRZ 1986, 826; OLG Köln, FamRZ 1986, 827; vgl. auch Zöller-Schneider, a.a.O., Rdz. 6; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, 47. Aufl., § 93 ZPO, Anm. 5: "Schuldrechtliche Klage").
  • OLG Köln, 25.07.1988 - 25 WF 149/88

    Anforderung an Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung i.S.d. Prozesskostenhilfe bei

    (FamRZ 1986, 827)#.
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